banner



Was Muss Ein Gärtner Können

Garten mitgemietet: Was darf man als Mieter im Garten machen und was nicht?

Garten Schubkarre Mann

Was darf man als Mieter im Garten machen? Was darf ein Mieter im Garten verändern und wofür braucht man die Zustimmung des Vermieters bzw. wofür nicht? Wir klären außerdem auf, was  im Mietrecht zur Gartennutzung steht: Welche Rechte und Pflichten hat ein Mieter im Garten – und welche der Vermieter? Wir liefern Ihnen die Antworten was im mitgemieteten Garten Recht ist.

Vor dem Gesetz, hier: das Mietrecht, macht es mitunter einen Unterschied, ob der Garten zu einem

  • Einfamilienhaus
  • oder einem Mehrfamilienhaus

gehört. Deshalb erklären wir für beide Fälle nacheinander, was homo als Mieter im Garten machen darf – und was nicht. Los geht's mit der Gartennutzung beim Einfamilienhaus:

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten machen

Sie haben ein Einfamilienhaus gemietet, zu dem ein Garten gehört? Dann ist die Rechtslage klar: Der Garten ist in diesem Fall grundsätzlich mitgemietet (Urteil des OLG Köln, Aktenzeichen (Az.): 19 U 132/93). Es sei denn, in Ihrem Mietvertrag ist dies ausdrücklich verneint.

Gut zu wissen: Der Vermieter muss Ihnen den Garten komplett vermieten, das teilweise Vermieten ist nicht erlaubt. Die Selbstnutzung einer Teilfläche des mitgemieteten Gartens vom Vermieter muss dieser mit Ihnen vertraglich vereinbaren. Und: Ist ein Haus mit Garten Mietsache, darf der Vermieter Ihnen die Gartennutzung nicht kündigen.

Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Sie in einem zum gemieteten Einfamilienhaus dazugehörenden und mitgemieteten Garten zum Beispiel

  • einen Sandkasten für Ihre Kinder und Enkel bauen (Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, Aktenzeichen (Az.: 19 U 132/93),
  • ein Spielhaus aufstellen (Urteil vom Amtsgericht (AG) Flensburg, Az.: 69 C 41/15)
  • eine Schaukel errichten (Urteil vom AG Bonn, Az.: 8 C 475/93),
  • Gemüse und Blumen anpflanzen (Urteil des OLG Köln, Az.: 19 U 132/93),
  • Obst ernten (Urteil vom AG Leverkusen, Az.: 28 C 277/93),
  • einen Maschendrahtzaun aufstellen, um den Garten einzufrieden (Urteil vom AG Münster, Az.: 5 C 3/97),
  • einen Grill benutzen (Urteil vom AG Wedding, Az.: 10 C 476/89),
  • einen Komposthaufen (Urteil des Landgerichts (LG) Regensburg, Az.: S 320/83)
  • oder einen Teich anlegen (dafür: Urteil des LG Lübeck, Az.: 14 S 61/92)

dürfen.

Das heißt: Sie dürfen den Garten nutzen – ohne ihn unerlaubt baulich zu verändern.

Garten Schubkarre Schaufel

Wenn Sie mit dem Einverständnis des Vermieters Sträucher und Bäume pflanzen, dürfen Sie diese wieder entfernen, wenn Sie aus dem Haus ausziehen. Allerdings urteilte hier das OLG Düsseldorf (Az.: 22 U 161/97), dass dann der Grundstücksbesitzer Eigentum an den Pflanzen erlange. Würden dice Pflanzen beschädigt, so hätten dice Mieter demnach keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Eigentums­beeinträchtigung. Sollte sich beim Auszug herausstellen, dass die Pflanzen so tief im Garten verwurzelt sind, dass sie sich nicht mehr entfernen lassen, können Sie nicht auf einen finanziellen Ausgleich pochen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: 8 ZR 387/04).

Zum Ende des Mietverhältnisses gilt grundsätzlich, dass der Garten in seinen ursprünglichen Zustand gebracht werden muss. Das urteilten das LG Lübeck (Az.: 14 S 61/92) und das LG Detmold (Az.: x Southward 218/12).

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten nicht machen

Was Sie als Mieter des Einfamilienhauses mit Garten nicht dürfen, ist: den Garten komplett umgestalten. Zum Pflanzen oder Fällen eines Strauches oder Baumes im Garten beispielsweise brauchen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Die Erlaubnis des Vermieters ist auch nötig, wenn Sie im mitgemieteten Garten ein

  • Gartenhaus
    oder einen Gartenschuppen

aufstellen wollen.

Aber: Der Bau eines kleinen Gartenhauses ist umstritten. Dafür sprach sich das LG Hamburg (Az.: 16 S 201/83) aus, dagegen das Bayerische Oberlandesgericht (BayObL, Az.: ZMR 1986, 452).

Laubharken gehört zu Ihren Pflichten als Gartenmieter.

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das muss der Mieter im Garten machen

Das Mitmieten des Gartens verpflichtet den Mieter: Zu Ihren Pflichten als Mieter eines Einfamilienhauses mit Gartennutzung gehört laut Mietrecht, dass Sie sich um den Garten kümmern, um dessen gepflegten Allgemeinzustand aufrechtzuerhalten. Sie sind demnach unter anderem verantwortlich fürs einfache Arbeiten wie

  • Rasenmähen,
  • Laubharken
  • und Unkrautjäten.

Der Mietvertrag muss hierzu konkrete Vorgaben enthalten.

Wichtig: Haben Sie und Ihr Vermieter sich vertraglich darauf geeinigt, dass Sie als Mieter des Gartens auch die Gartenpflege übernehmen, tragen Sie dice Verantwortung und dice Kosten. Sie müssen nötiges Gartengerät (Rasenmäher, Heckenschere & Co.) sowie Werkzeug aus der eigenen Tasche bezahlen und unterhalten.

Andernfalls dürfen Sie selbst entscheiden, wie häufig Sie den genannten Gartenjobs nachgehen. Für den Autumn, dass der Mietvertrag nicht konkret vorschreibt, welche Gartenarbeiten Sie als Mieter im Garten machen sollen und wie häufig, sondern nur eine allgemeine Klausel wie „Der Mieter ist für die Gartenpflege zuständig", müssen Sie lediglich einfache Arbeiten wie dice oben genannten ausführen, für die Sie weder besondere Fachkenntnisse, noch zusätzliche Kosten und viel Zeit aufbringen müssen. Das entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 10 U 70/04).

Unser Tipp: Lesen Sie sich den Mietvertrag zum Haus mit Gartennutzung genau durch! Denn laut des LG Frankfurt (Az. des Urteils: 2-xi Southward 64/04) kann die Pflicht zur Gartenpflege auch „das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker beziehungsweise morscher Bäume und Sträucher" umfassen. Wer einer solchen vereinbarten Pflicht nicht nachkomme, müsse demnach damit rechnen, dass er als Mieter dice Kosten dafür zu tragen habe.

Das eben schon zitierte Urteil des Düsseldorfer OLG (Az.: 10 U 70/04) besagt auch, dass dem Vermieter mangels gegenteiliger Absprache hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht zustünde, solange keine Verwahrlosung des Gartens drohe.

Umfangreiche Arbeiten zur Gartenpflege sind Vermietersache, zum Beispiel

  • Hecken entfernen,
  • Bäume fällen
  • oder Rasen düngen und vertikutieren,

wenn sie dem Mieter nicht per Mietvertrag konkret zugeordnet wurden.

Gartenpflege Mieter Baum schneiden

Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten machen!

Sie haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, zu dem ein Garten, eine Grün- oder Hoffläche gehört? Dann sollten Sie zunächst wissen, dass dice vertraglich vereinbarte Mitnutzung des Gartens für alle Mieter im Haus gilt.

Für das Beantworten der Frage, was human being als Mieter im Garten des Mehrfamilienhauses machen darf, ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde: Mündlich getroffene Absprachen, die nicht schriftlich niedergelegt worden sind, darf der Vermieter laut des Urteils des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 83/06) jederzeit widerrufen.

Zur Mitnutzung eines Gartens beim Mehrfamilienhaus haben deutsche Gerichte in mehreren Urteilen entschieden, was Sie als Mieter im Garten dürfen, zum Beispiel:

  • eine Hundehütte aufstellen (Urteil vom AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 713b C 736/95),
  • ein Planschbecken aufstellen (Urteil vom AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 713b C 736/95),
  • Gartenzwerge aufstellen (Urteil vom AG Hamburg-Harburg, Az.: 610a II 17/85),
  • Schaukel, Sandkasten und Klettergerüst aufstellen (Urteil vom AG Kerpen, Az.: 20 C 443/01),
  • ein Spielhaus aufstellen (Urteil vom Amtsgericht (AG) Flensburg, Az.: 69 C 41/15)
  • einen Maschendrahtzaun aufstellen, um den Garten einzufrieden (Urteil vom AG Münster, Az.: 5 C iii/97),
  • einen Grill benutzen (Urteil vom AG Wedding ceremony, Az.: 10 C 476/89)
  • sich nackt sonnen (Urteil vom AG Merzig, Az.: 23 C 1282/04)
  • oder Obst ernten (Urteil vom AG Leverkusen, Az.: 28 C 277/93).

Auch das Sonnen auf von Ihnen aufgestellten Liegen, das Aufstellen von Sonnenschirmen oder das Trocknen von Wäsche ist Ihnen erlaubt. Ebenso das Anlegen von Beeten und Komposthaufen.

Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten nicht machen!

Unter Gartennutzung versteht das deutsche Mietrecht den Aufenthalt im Garten. Mieter, die den Garten nutzen, dürfen andere Mieter nicht mit Lärm belästigen. In der Regel informiert die im Mehrfamilienhaus geltende Hausordnung darüber, was Sie als Mieter im Garten dürfen und was nicht.

Menschen grillen im Garten

Außerdem darf kein Mieter den Garten allein nach Lust und Laune verändern. Er muss sich stets mit den Mitmietern absprechen und gegebenenfalls braucht die Veränderung auch die Erlaubnis des Vermieters.

Es darf kein Mieter einen Teil des Gartens für sich alleine beanspruchen.

Gartenpflege Mieter: Ist die Gartenpflege des Mehrfamilienhauses Sache des Eigentümers/Vermieters?

Für die Pflege vom Garten am Mehrfamilienhaus, in dem Sie Ihre Wohnung gemietet haben, ist der Eigentümer/Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Ob er den Garten eigenhändig pflegt, diese Aufgabe einem oder allen Mietern vertraglich zuschreibt oder von Profis pflegen lässt, das ist seine Sache.

Die Kosten für die Gartenpflege kann der Eigentümer/Vermieter allerdings den Mietern als Betriebskosten aufbrummen (sogenannte Kostenumlage) – und das selbst dann, wenn diese keinen Anspruch auf Gartennutzung haben. In diesem Autumn gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: Eight ZR 135/03). Ihr Urteil begründeten die Richter damit, dass der gepflegte Garten das Mietobjekt verschönere.

Schreibt der Vermieter im Mietvertrag den Mietern die Gartenpflege zu, kann er nicht vorschreiben, wann und wie diese den Garten pflegen.

Gartennutzungsrecht und Gartenmietrecht in Österreich

Hier finden Sie relevante rechtliche Infos und Urteile zu Wohnrecht, Gartennutzung und Gartenmitmiete in Österreich, zum Beispiel:

  • Wann sind Gartenbetreuungskosten auf die Mieter abzuwälzen – und wann nicht?
  • Gartenteilung – Benützungsregelung
  • Gartenhecke schneiden
  • Garten nutzen
  • Taubenabwehr und Gartenarbeit – Betriebskosten ja oder nein?
  • Spionage unter Nachbarn

Gartennutzungsrecht und Gartenmietrecht in der Schweiz

Hier finden Sie relevante rechtliche Infos und Urteile zu Wohnrecht, Gartennutzung und Gartenmitmiete in der Schweiz, zum Beispiel:

  • Picknick im Gemeinschaftsgarten – erlaubt oder nicht?
  • Gartenpflege bei vermietetem Einfamilienhaus – so ist das in der Schweiz
  • Gartennutzung im Mietrecht der Schweiz
  • Urban Gardening – was ist dem Schweizer Gartenmieter erlaubt, was nicht?
  • Rasenmähen – Sache des Mieters?
  • Einfamilienhaus mit Garten in der Schweiz mieten und vermieten – das ist zu beachten

Sie möchten mehr zu Ihren Rechten im Garten erfahren? Dann schauen Sie sich zum Beispiel unseren Ratgeber „Was sagt das Gesetz? Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland" an.

Folgen Sie uns auch gern auf Facebook, Instagram und Twitter, damit Sie keinen unserer neuen Artikel mehr verpassen.

***

Titelbild: ©iStock/Drbouz
Artikelbilder: ©iStock/schulzie; ©iStock/Elenathewise; ©iStock/juefraphoto; ©iStock/SolStock

Source: https://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/was-darf-man-als-mieter-im-garten-machen/

Posted by: jamesexther.blogspot.com

0 Response to "Was Muss Ein Gärtner Können"

Post a Comment

Iklan Atas Artikel

Iklan Tengah Artikel 1

Iklan Tengah Artikel 2

Iklan Bawah Artikel